Abnahmepflicht - Finanzdefinition
Kurzdefinition des Begriffs Abnahmepflicht
Im Rahmen des Optionshandels bezeichnet der Begriff Abnahmepflicht die Verpflichtung des Verkäufers einer Kaufoption, den vom Käufer verlangten Basiswert zu liefern, oder den vom Käufer einer Verkaufsoption angebotenen Basiswert abzunehmen.