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Abfindung - Finanzdefinition

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Tag: 

  Kurzdefinition des Begriffs Abfindung

Als Abfindung bezeichnet man die bei der Übernahme oder dem Kauf einer Aktiengesellschaft durch eine andere den Anteilseignern der übernommenen Gesellschaft zustehenden Vergütung.

  Ausführliche Definition des Begriffs Abfindung

Während früher der Barausgleich üblich war, gewann seit einiger Zeit der Aktientausch zunehmend an Bedeutung. Beim Aktientausch wird der Kaufpreis mit Aktien der übernehmenden Gesellschaft bezahlt.

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