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Abandonrecht - Finanzdefinition

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Tag: 

  Kurzdefinition des Begriffs Abandonrecht

Der Begriff Abandonrecht beschreibt die Möglichkeit, auf die Ausübung ein bestimmtes Recht zu verzichten.

  Ausführliche Definition des Begriffs Abandonrecht

Im Fall von Börsentermingeschäften zum Beispiel kann man am Erklärungstag vom Kauf oder der Lieferung kontrahierter Wertpapiere oder Waren zurücktreten.

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